Apr 01

seit heute – 01. April 2010 hat jeder das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei den deutschen Wirtschaftsauskunfteien ( Schufa / Accumio / Arvato / Bürgel / CEG / Deltavista ) einzuholen.

Hierbei hat man Anspruch auf Auskunft über

  • die gespeicherten personenbezogenen Daten
  • die Herkunft dieser Daten
  • An alle Empfänger ( mit Adresse ), die diese Daten erhalten haben
  • die letzten Scorewerte
  • eine individuelle und Einzelfallbezogene Erklärung der eigenen Scorewerte

Experten gehen davon aus, dass bis zu 50 % der erhobenen Daten falsch sind.
Dies bedeutet für den Einzelnen ( Verbraucher ) dann u.U. nicht nachvollziehbare Bewertungen bzw. Ablehnung bei Verträgen und Geschäftsabschlüssen.

Die Formblätter und alle wichtigen Infos dazu können auf der Website “Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit” ( BFDI ) geladen und eingesehen werden.

Eine Ausweiskopie, in der irrelevante Daten geschwärzt werden können, sollte den Anfrageschreiben beigefügt werden.

… ich werde mal eine Auskunft bei der Schufa einholen. Aus purer Neugier …
…. und für mehr Beschäftigung in unserem Staat ;-)

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